Beheizte Wintergärten

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Beheizte Wintergärten mit oder ohne offene Wohnhaus-Verbindung erweitern den Wohnbereich des Gebäudes.
Sie gelten als ein Stück Fassade bzw. Außenhülle des Gebäudes und sind bei der Gesamt-Wärmebilanz zu berücksichtigen.
Den Heizverlusten (Transmissionsverluste) sind die solaren Gewinne entgegenzusetzen.
Bei kleineren Wohngebäuden, wie Ein- und Zweifamilienhäusern, gilt der sogenannte vereinfachte Nachweis.