Beheizte Wintergärten mit oder ohne offene Wohnhaus-Verbindung erweitern
den Wohnbereich des Gebäudes.
Sie gelten als ein Stück Fassade bzw. Außenhülle des Gebäudes
und sind bei der Gesamt-Wärmebilanz zu berücksichtigen.
Den Heizverlusten (Transmissionsverluste) sind die solaren
Gewinne entgegenzusetzen.
Bei kleineren
Wohngebäuden, wie Ein- und Zweifamilienhäusern, gilt der sogenannte
vereinfachte Nachweis.